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   BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60   

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BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60 (https://dejure.org/1961,5415)
BGH, Entscheidung vom 19.05.1961 - 5 StR 556/60 (https://dejure.org/1961,5415)
BGH, Entscheidung vom 19. Mai 1961 - 5 StR 556/60 (https://dejure.org/1961,5415)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.11.1951 - 2 StR 491/51

    schlafender Schöffe - § 338 Nr. 1 StPO; § 330a StGB aF (§ 323a StGB nF), zum

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Mit der Revision ist davon auszugehen, daß trotz körperlicher Anwesenheit des Verteidigers der unbedingte Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO gegeben ist, wenn der Verteidiger so vom Schlaf übermannt wird, daß er wesentlichen Vorgängen während einer ins Gewicht fallenden Zeitspanne nicht mehr folgen kann (vgl. BGHSt 2, 14, 15 [BGH 23.11.1951 - 2 StR 491/51] und BGH bei Dallinger MDR 1956, 398 zu § 338 Nr. 1 StPO).
  • BGH, 05.03.1953 - 5 StR 676/52

    Materielle und formelle Voraussetzungen der Verbindung und Trennung von Verfahren

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Der Verteidiger hat zur Begründung der Verfahrensbeschwerde ausgeführt: "Falls diese (d.h. die von den Angeklagten Otto und Berta S. erhobene Verfahrens-)Rüge zum Zuge kommt, erfaßt sie auch das Verfahren gegen die Angeklagten F. und B. ..." Damit ist der Verfahrensmangel nicht mit Bestimmtheit behauptet und die Verfahrensrüge unzulässig (BGH NJW 1953, 836, 837) [BGH 05.03.1953 - 5 StR 676/52].
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Daß insbesondere eine Bestechung keine Vortat im Sinne des § 259 ist, wird in 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953 S. 9 - insoweit BGHSt 5, 155 nicht mit abgedruckt - betont.
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Das ist zwar richtig (BGHSt 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; RGSt 39, 193, 195; 42, 382/383).
  • BGH, 13.01.1961 - 4 StR 490/60

    Vorliegen schwerer Bestechlichkeit eines so genannten Ermessensbeamten -

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Dabei genügt es, daß sich die drei Beschwerdeführer bewußt waren, daß S. dem Vorteil einen Einfluß auf seine Entscheidungen einräumen sollte (vgl. BGH NJW 1961, 886, 888) [BGH 13.01.1961 - 4 StR 490/60].
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Daß ein Verstoß gegen § 140 Abs. 2 StPO, wenn der Mangel einen für die Urteilsfindung wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betrifft, stets einen unbedingten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO bildet, hat der Bundesgerichtshof in BGH NJW 1961, 740 näher dargelegt.
  • RG, 01.03.1919 - V 717/18

    Sind im Wege des Schleichhandels erworbene Lebensmittel durch "eine strafbare

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    In RGSt 52, 318 ist ausdrücklich betont, daß der Gegenstand, auf den sich die Hehlerei bezieht, mit Verletzung eines fremden Vermögensrechts erlangt sein müsse der Vergleich mit der sachlichen Begünstigung wird dort nur insofern gezogen, als beide Delikte darauf abzielen, die durch die Haupttat geschaffene rechtswidrige Vermögenslage aufrechtzuerhalten.
  • RG, 23.03.1920 - IV 1004/19

    1. Ist für alle Begehungsformen der Hehlerei ein innerer Zusammenhang mit der

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    In RGSt 54, 280, 281 schließlich war die Vortat ein Diebstahl; mit dem "Zustand" war daher offensichtlich ein Vermögenszustand gemeint.
  • RG, 31.01.1890 - 3300/89

    1. Kann das Vergehen der Hehlerei im Sinne des §. 259 St.G.B.'s nur begangen

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Das Reichsgericht hat schon im Jahre 1890 ausgesprochen, daß die Sache, auf die sich die Hehlerei bezieht, unter Verletzung der Vermögensrechte eines anderen erlangt sein müsse (RGSt 20, 222).
  • RG, 25.06.1909 - V 209/90

    1. Inwieweit ist eine Teilnahme an den Verbrechen und Vergehen der

    Auszug aus BGH, 19.05.1961 - 5 StR 556/60
    Das ist zwar richtig (BGHSt 14, 123, 129 [BGH 03.02.1960 - 4 StR 437/59]; RGSt 39, 193, 195; 42, 382/383).
  • RG, 01.10.1923 - II 670/23

    Rüge der Verhandlungsunfähigkeit des Verteidigers bei notwendiger Verteidigung.

  • RG, 05.10.1906 - V 483/06

    1. Ist bei der passiven Bestechung Mittäterschaft des Beamten und eines

  • BGH, 26.07.1961 - 2 StR 174/61

    Rechtsmittel

    Der 5. Strafsenat scheint dagegen eine Nachprüfung durch das Revisionsgericht für zulässig zu halten (vgl. die Urteile 5 StR 468/60 vom 7. Februar 1961 und 5 StR 556/60 vom 19. Mai 1961).
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